Seite 4 von 5

Verfasst: 26. Juli 2017, 05:04
von Hühnerhai
Stephan Rewitzer hat geschrieben:
Wie wird eigentlich an einem Dieselwochenende gefahren?

Fährt man da in Doppeltraktion über den Berg, eine Lok fährt mit Garnitur weiter bis Göstling und die andere gleich zurück ... Zeit für Verschub ist im Fahrplan keine eingeplant ... das die Züge 2+3 nicht fahren steht ja eigentlich auch nirgends !?
Ende Juni war Zug 1 Doppeltraktion (2093+2190) viel Verschub ist in Lunz nicht nötig, 2093 setzt um,
die 2190 fährt mit einem Wagen weiter nach Göstling, Zug 2 und 3 fahren lt.Fahrplan, Zug 4 ist wieder vereint.

Kommendes Wochenende wird lt.Gerücht die Diesellok für Göstling voraus dem Dampfzug (Planzug) nach Lunz geschickt.
Also dieses WE keine Doppeltraktion.

lg

Verfasst: 20. August 2017, 10:15
von Lokheizer
2095.10 hat geschrieben:Will man jetzt einen neuen Entgleisungsmaraton aufstellen ?
750 Lok auf 760 Strecke mit gutem Oberbau funktioniert
aber 750 Lok auf Oberbau der alles andere als 760 ist is a bissl Grenzwertig
Und, wie oft fand eine Entgleisung statt? Aber wichtig ist: keine Ahnung haben und trotzdem die Klappe aufreissen.
fairlie009 hat geschrieben:und wenn schon einmal was Lustiges/Spannendes/Neues/Besonderes auf der Bergstrecke los ist, wird es erst - man verzeihe das Wort "von Ahnungslosen" - im Vorfeld mies gemacht :contra: :rofl: :wall: :think:
Und genau das ist das Problem in dieser "Szene". Das einzige, was geschafft wird ist Sch**e zu schreiben ohne irgendeine Ahnung zu haben.

Verfasst: 20. August 2017, 17:22
von Franz Straka
Servus Lokheizer!

Danke für deine Worte. Es gibt immer wieder Personen die Sachen behaupten und keine Ahnung haben. Man muss einmal so eine Sache auf die Beine stellen und es war ein voller Erfolg. Ich habe auch eine Spende gegeben, da Fotos nicht möglich gewesen wären, wenn die Lokomotive nicht im Ybbstal gewesen wäre. Man könnte solche Sachen öfters machen, jedoch sollte jeder ein paar Euro in die Vereinskassa geben für die Bilder die man macht.

Ja, es gab auch keine Entgleisung, obwohl Leute meinten, dass man nicht mit 750 mm auf 760 mm fahren kann! Es funktionierte doch! :grin:

mfg

Franz

Verfasst: 21. August 2017, 07:41
von flatho
Franz Straka hat geschrieben:... die Sachen behaupten und keine Ahnung haben. ...
Hallo Lokheizer, hallo Franz,

als ich vor einigen Jahren das Handtuch als Oberbau'ler bei der Bergstrecke warf, waren etliche Bögen in dringend sanierungsbedürftigem Zustand. Danach hörte man nichts mehr, außer dass sich die Oberbauerhaltung wohl fast zur Gänze aufgelöst hätte. Ich teilte die Bedenken bezüglich des Einsatzes einer Gelenklokomotive, auch wenn ich sicher nicht der Lokomotivsachverständige bin.

Schade, dass das Monieren des Gleiszustandes an manchen Stellen automatisch mit Ahnungslosigkeit im gleichen Zusammenhang genannt wird. Und übrigens: auch ich freue mich, dass es keine Entgleisung mit der IVk gegeben hat. Insofern darf ich vielleicht etwas zurückgeben: Hinterher ist es einfach alles aufzuzählen, was man eh vorher schon gewusst hat ...

Gruß Thomas

Verfasst: 21. August 2017, 16:06
von Historic
Schweres Ungemach kommt auf die Bergstrecke zu: KLICK

@760/750mm

Nach §5 (3) der deutschen Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen (der diese Lok zu entsprechen hat) darf die Spurweite für eine Bahn mit Grundmaß 750mm zwischen 745 und 775mm betragen. Die deutsche Lok sollte also auf einer 760mm-Bahn problemlos fahren können, falls die Grundmaße der Rad/Schiene-Geometrie wie Spurkranzdicke, -flankensteilheit, Herzstückmaße und Zungenaufschlag usw. identisch bzw. in den selben Bandbreiten sind. Diese Betrachtung schließt neue ebenso wie abgefahrene Radreifen ein.


§5 Spurweite

(1) Die Spurweite ist der kleinste Abstand der Innenflächen der Schienenköpfe im Bereich von 0 bis 14 mm unter Schienenoberkante (SO).

(2) Die Grundmaße der Spurweite betragen 1.000 mm und 750 mm. Soweit Bahnen ein anderes Grundmaß der Spurweite haben, sind die Vorschriften dieser Verordnung sinngemäß anzuwenden. Neue Bahnen sollen keine Spurweite unter 1.000 mm erhalten.

(3) Die Spurweite bezogen auf die Grundmaße der Spurweite nach Absatz 2 Satz 1 darf nicht größer sein als 1.025 mm und 775 mm; sie darf nicht kleiner sein als 995 mm und 745 mm.

(4) In Bogen mit Halbmessern unter 175 m sind die Mindestwerte der Spurweite zu vergrößern, wenn es die Bauart der Fahrzeuge erfordert; die Höchstmaße nach Absatz 3 dürfen jedoch nicht überschritten werden.

Verfasst: 22. August 2017, 08:25
von fairlie009
SGott!

Wieso eigentlich brüstet sich jemand, der scheinbar Stunden täglich in einem eisenbahn-(FAN??)-Forum unterwegs ist, damit, Eisenbahn-Vereine "abzuwürgen", "abzustechen", etc.?

Wieso fragt sich da keiner, was sowas soll?
Versteh ich ned.
Und wieso heißt sein Nick dann ned gleich "Radweg" oder "Bahnweiche"??

Verfasst: 22. August 2017, 09:09
von Historic
Ich würde meinen, dass die Antwort ganz einfach ist: Es gibt Gesetze, es gibt Verordnungen, es gibt behördliche Auflagen, die schlichtweg zu beachten sind. Darüber brauchen wir wohl nicht zu diskutieren, oder? Genausowenig wie du in einem Haus von einem Teil erschlagen werden willst, weil der Bauherr bestehende Bauvorschriften nicht eingehalten hat, willst du auch nach einem Restaurantbesuch nicht mit einer schweren Lebensmittelvergiftung ins Spital gebracht werden, weil die Lebensmittelkontrolle versagt hat. Und genau so wenig willst du im Ybbstal von rasenden, losgerissenen Wagen überfahren werden (weil die Leute dort die primitivsten Sicherheitsmaßnahmen nicht beachten) oder bei einer Evakuierung eines Zuges auf einer Brücke durch die Bebohlung brechen, weil niemand den Zustand der Bretter kontrolliert hat oder ein Personenzug wegen eines Bremsanstandes wegen 150cm hohem Gras entgleist und es zu Personenschäden kommt.

Du willst uns mit deinem Posting jetzt aber nicht etwa sagen wollen, dass du den geschilderten Zustand (und das ist ja Fakt und nicht Fake) dort als ok und ungefährlich bezeichnen willst? Oder bist du der Meinung, dass überall anders selbstverständlich alle Gesetze und Auflagen zu erfüllen sind, aber bei den Ybbstaler Eisenbahnspielern rechtsfreier Raum herrschen darf.

Und noch etwas: Die Waldbrandverordnung war nicht ausgesetzt, in einer Dampflok wird - siehe Verordnung - Feuer unterhalten und daher waren die Fahrten mit der Dampflok rechtswidrig.

Dieses Verbot tritt nach Kundmachung mit sofortiger Wirkung in Kraft und ist bis auf weiteres gültig.

Übertretungen dieser Verordnung werden als Verwaltungsübertretungen gemäß § 174 Abs. 1 lit. a, Ziffer 17 des Forstgesetzes 1975 i.d.g.F. mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270, -- oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft.


Es wurde jedoch nichts aufgehoben! Bedeutet, das die Verwaltungsübertretung verwirklicht ist, wenn das Verbot nicht beachtet wird, und zwar unabhängig davon, ob es nun regnet, oder nicht!

Verfasst: 22. August 2017, 20:28
von Hühnerhai
Historic hat geschrieben:
Und noch etwas: Die Waldbrandverordnung war nicht ausgesetzt, in einer Dampflok wird - siehe Verordnung - Feuer unterhalten und daher waren die Fahrten mit der Dampflok rechtswidrig.

Dieses Verbot tritt nach Kundmachung mit sofortiger Wirkung in Kraft und ist bis auf weiteres gültig.

Übertretungen dieser Verordnung werden als Verwaltungsübertretungen gemäß § 174 Abs. 1 lit. a, Ziffer 17 des Forstgesetzes 1975 i.d.g.F. mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270, -- oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft.


Es wurde jedoch nichts aufgehoben! Bedeutet, das die Verwaltungsübertretung verwirklicht ist, wenn das Verbot nicht beachtet wird, und zwar unabhängig davon, ob es nun regnet, oder nicht!

Bitte NÖVOG auch gleich Anzeigen - Die sind doch mit der Mh.6 gefahren am 23.07.2017 (Jubi Bergstrecke), brauch'ma a Beweisfoto ? :grin:


PS: War/ist gültig in ganz NÖ, also Waldviertelbahn, ist doch sicher auch der Dampfer gefahren ?

Verfasst: 23. August 2017, 11:42
von Historic
Es wird auf die entsprechende Information des Dipl.-Ing. Gernot Kuran Bezirksforsttechniker der BH-Scheibbs (Oberforstrat) gewartet, der verbindlich feststellt, ob eine Dampflok unter die "Waldbrandverordnung" fällt oder nicht. Sollte es nicht so sein, kann sich der Verein neuerlich in den Hintern beißen, denn dann haben sie 2015 selbst verursachtes Pech gehabt...

Der nächste Schlag war der verbotene Betrieb mit Dampflokomotiven, denn auf Grund der extremen Hitzewelle blieb die Waldbrandverordnung den ganzen Sommer über aufrecht. Das bedeutete in der Hauptsaison bis Oktober keinen Dampfbetrieb und damit einen bedeutenden Verlust an Fahrgästen und Einnahmen sowie eine bis an ihre Grenzen gehende dauernde Belastung des Diesellokpersonals. So ist es kein Wunder, dass die Fahrgastzahlen und Betriebseinnahmen auf einen seit langem nicht mehr gekannten Tiefpunkt fielen, was die Finanzierung aller für 2015 geplanten Projekte verhinderte.

Als weiterer Mangel wurde der Bh Scheibbs gemeldet: Das Lichtraumprofil ist an mehreren Stellen durch Bewuchs stark eingeschränkt. Gestrüpp und Äste werden bei der Vorbeifahrt vom Wagen (bei der Bergfahrt linksseitig) weggebogen und schnalzen durch die geöffneten Fenster (im Sommer üblich in einem nicht klimatisierten Wagen) in das Wageninnere. Um verletzt zu werden, muss man sich nicht einmal aus dem Fenster beugen.

Verfasst: 23. August 2017, 12:25
von Grubenbahn
Wieso eigentlich brüstet sich jemand, der scheinbar Stunden täglich in einem eisenbahn-(FAN??)-Forum unterwegs ist, damit, Eisenbahn-Vereine "abzuwürgen", "abzustechen", etc.?

Wieso fragt sich da keiner, was sowas soll?
Versteh ich ned.
Und wieso heißt sein Nick dann ned gleich "Radweg" oder "Bahnweiche"??
Ich sehe, du hast die Problematik nicht verstanden. Ich muss aber festhalten: bei der Eisenbahn gibt es strikte Regeln, die einzuhalten sind. Diese Regeln sind nicht nach Gutdünken aufgestellt, sondern haben einen ganz tiefen Sinn, nämlich den gefahrlosen und sicheren Betrieb einer Eisenbahn.

Leider gibt es immer wieder Personen, die dagegen verstoßen und dementsprechend die ganze Branche in Misskredit bringen. Das Vergehen einzelner Handelnder wirkt sich verstärkt auf alle, auch auf jene, die gewissenhaft arbeiten, aus.

Beispielsweise musste ich folgendes schon miterleben:

Zurückschieben von ungebremsten Fahrzeugen (Handbremse unbesetzt!!!!) ohne Spitzenverschieber auf ein von Personen besetztes Gleis. Dabei war die Lok ein Leichtgewicht und konnte so mit ihrer Masse beim Bremsen den Zug definitiv nicht halten! Der zuständige Verschieber befand sich auf der lokzugewandten Seite des Zuges nicht an der Handbremse, Verschubleiter gab es augenscheinlich keinen!

Keine Sorge, die Betriebsleitung hat es erfahren. Ich denke, es gab einen ordentlichen und gerechtfertigten Anschiss.

Oder Umstellen von Weichen unmittelbar vor Befahren de Weiche - Lokführer bekam, nachdem er eine Schnelle ausgelöst hat und wenige Zentimeter vor den Zungen zum Stehen kam, zurecht einen Tobsuchtsanfall. Solche Fälle sind prädestiniert für eine Entgleisung! Ein schwerer Eingriff in einen sicheren Bahnbetrieb!

Beide Fälle stellen eine eklatante Missachtung von Betriebsordnungen dar und sind daher aufs Schärfste zu verurteilen!

Das Ganze ist wie bei der StVo - es gibt Regeln, die gelten für alle und sind auch da, um ein geregeltes und gefahrloses Miteinander auf der Bahn zu ermöglichen.

Würde jeder in der Szene die Regeln und Vorschriften, die gelten beachten, so hätten wir schlagartig einige Probleme weniger.

Es gibt aber auch, und das muss erwähnt werden, Museumsbahnen und Vereine, wo in die Ausbildung und Schulung des Personales entsprechend investiert wird (TMB, Club 760, BWB beispielsweise), und daher hier durchaus auch guten Gewissens sagen kann, dass hier gründlich und gut gearbeitet wird.

Daher halte ich fest - irgendwie ist nicht! Jeder Verein, dessen Mitglieder ordentlich arbeiten und die Vorschriften beachten, hat hier nichts zu befürchten!
Auch muss im Falle der Bergstrecke jetzt mal ermittelt werden, dann gibt es entweder keine Beanstandungen seitens der zuständigen Behörde (alles OK), oder sie bekommen die Rechnung für schlampiges Arbeiten oder versäumte, aber dringend nötige Arbeiten präsentiert.

Letztendlich geht es ja nicht nur um die Sicherheit der Fahrgäste, sondern auch um die Sicherheit des Personals!

Verfasst: 23. August 2017, 16:08
von MEG
Ich denke, über kurz oder lang wird sich die Museumsbahnszene noch einigermaßen reduzieren. Letzten Endes werden ein paar Bahnen übrig bleiben, und der Rest wird in die Geschichtsbücher eingehen. Grundsätzlich mag es schade um die Bahnen sein, aber wenn die Region nicht dahinter steht und die Vereine sich lieber gegenseitig das Hackl ins Kreuz hauen, ist Hopfen und Malz verloren.

Eines sollte auch allen klar sein: es handelt sich hier um eine Eisenbahn und keine Modellbahn im Maßstab 1:1.
Ansonsten ist den Ausführungen von Grubenbahn nichts hinzuzufügen!

Verfasst: 23. August 2017, 16:31
von flatho
Servus miteinander,

in der Sache sehe ich keinen Widerspruch möglich.

Auch ich habe in der Anfangszeit als "Aktiver" "spüren" müssen, dass auch eine Schmalspurschwelle ordentlich weh tut, wenn man die Finger nicht schützt und/oder rechtzeitig zur Seite bringt. Dass es beim Betrieb einen Unterschied zwischen den Erklärungen der Offiziellen der ÖGLB (alles nur eingeschultes Personal) und den (scheinbaren?) Nöten des Alltagsbetriebs (Burschen im Grundschulalter - aha, "eingeschultes" Personal - als Beimann ...) gibt, war immer schon problemlos und öffentlich erkennbar.

Was mich verstört, ist der fast schon exorzistische Eifer, mit dem ein tiefer Graben nach dem nächsten aufgerissen wird. Wird da vielleicht eine offene persönliche Rechnung zu begleichen versucht? Ich bin auch vollkommen d'accord, dass die EBO oder das österreichische Pendant besonders da einzuhalten ist, wo man auf die "echte" Eisenbahnkonzession so stolz ist. Die "Eisenbahnbau- und Betriebsordnung" ist aber nicht der "Hexenhammer", wo sie als solcher eingesetzt wird, findet eine Grenzüberschreitung statt.

Und da dürften dann nicht mehr so viele Beifall spenden, wenn's nicht mehr um betriebliche Sicherheit, sondern um wechselseitiges Abwatschen und Niederknüppeln geht.

Grüße aus der Nachbarschaft des Piefke-Landes
Thomas

Verfasst: 23. August 2017, 18:40
von Historic
Nur zu deiner Info: Bei der Bahn, um die es in diesem Thread geht, handelt es sich um keine Eisenbahn im Sinne der Österreichischen Eisenbahngesetzgebung, weil die "ÖBB-Bahn" seit vielen Jahren aufgelassen ist. Mit der Zustellung des Feststellungsbescheides (in dem die Behörde feststellt, dass die vorgeschriebenen Auflagen zur Auflassung erfüllt sind) wird auch die Konzession gelöscht. Das bedeutet unter Anderem auch, dass es kein Betretungsverbot nach dem Eisenbahngesetz und den Eisenbahnschutzvorschriften mehr gibt. Heißt wiederum, dass jeder Wanderer die Trasse benützen darf.

Auf dieser Bahn gilt das, was die Bezirksverwaltungsbehörde im Rahmen ihrer Genehmigung als sogenannte "Ringelspielkonzession" vulgo Betriebsstättengenehmigung (gleich wie bei einem Volksfest mit Ringelspielen, Watschenmann und Autodrom) vorgibt und anordnet.

Fazit: Diese Bahn ist rein rechtlich keine Eisenbahn, sondern "eine Veranstaltung" nach dem Niederösterreichischen Veranstaltungsgesetz.
Wird da vielleicht eine offene persönliche Rechnung zu begleichen versucht?
Eine persönliche Rechnung bei unzähligen verfaulten Brückenbedielungshölzer? ...bei 150cm Gras am Gleiskörper? ...bei Ästen und Gebüschen, die in das Wageninnere schlagen. Naja... was das mit einer persönlichen Rechnung zu tun haben soll, mögest du mir näher erläutern!

Verfasst: 24. August 2017, 05:03
von MEG
Bei der Bahn, um die es in diesem Thread geht, handelt es sich um keine Eisenbahn im Sinne der Österreichischen Eisenbahngesetzgebung
Danke, das ist bekannt :wink:

Ungeachtet dessen ist es im technischen Sinne sehr wohl eine richtige Eisenbahn, und daran sollten sich auch die Betriebsabwicklung und der Zustand der Anlagen orientieren!
Heißt wiederum, dass jeder Wanderer die Trasse benützen darf.
Umso schlimmer, wenn hier Gefahrenpotential vorhanden ist!

Wer ist gemein(t)?

Verfasst: 24. August 2017, 06:31
von flatho
Hallo "Historic", hallo alle anderen,

ich nehme einmal zu meinen Ungunsten an, dass der Beitrag als Antwort auf meinen gedacht war. Tut mir leid, aber ohne Anrede im Beitrag bleibt die Frage, wer gemeint ist, einfach Kaffeesatzleserei. Das ist leider nicht mein Spezialgebiet.
Historic hat geschrieben:
Wird da vielleicht eine offene persönliche Rechnung zu begleichen versucht?
Die Frage ist korrekt wieder gegeben und wird wohl als rhetorische Frage ungehört verschallen. Eine Antwort wäre halt einmal eine Sache gewesen.

Dann wäre es halt schön, wenn beim Lesen genau hingeschaut und optimalerweise mitgedacht wird:

- ich gehöre nicht zu denen, die stolz auf die "Konzession als mittelbare Anschlussbahn" sind. Das habe ich übrigens auch nicht geschrieben.

- ich habe die persönliche Rechnung nicht mit den Gräsern (deren Länge ich übrigens nicht nachgemessen habe), mit der Brückenbedielung oder dem nicht frei geschnittenen Lichtraumprofil in Verbindung gebracht. Auf die Idee wäre ich auch nicht gekommen, Historic ein "persönliches Verhältnis" zu Gräsern, Brückendielen, Ästen und Gebüschen zu unterstellen.

- ich habe die bestehenden Mängel auch nicht geleugnet, nicht einmal zu leugnen versucht:
flatho hat geschrieben:... in der Sache sehe ich keinen Widerspruch möglich ...
Also noch einmal: die Sachverhalte sind unbestritten. Auf mich wirkt aber die Art manches Forenmitglieds wie geifernder Eifer, wie die in der Sache berechtigte Kritik ausgedrückt wird.

Noch einmal zu den aus meiner Sicht abgestürzten Umgangsform in diesem Thread (Sarkasmusmodus an):

Ich meinerseits möchte jedoch nicht wie ein sudernder Pensionist enden, der tagtäglich vom Polster auf dem Fensterbrett in seinem Gemeindebau die Falschparker in der Gassen aufschreibt und veröffentlicht. Der Polizeiposten wird sich sicherlich artig bedanken für die wöchentliche Übergabe der Liste mit den Sünderkennzeichen, ehe sie in der Rundablage verschwinden. Und es wird sehr lange dauern bis der Verkehrs- oder Justizminister mit einer Ehrenurkunde meine Verdienste um die Aufrechterhaltung des ruhenden Verkehrs würdigt.

(Sarkasmusmodus aus). Auch wenn ich viele Mängel bei der Bergstrecke sehe, muss ich mich nicht wie ein geifernder Wadlbeisser benehmen. Die Behörde einzuschalten, ist ok. Gleich das Ergebnis bekannt zu geben, zu dem die Behörde kommen wird/muss heißt für mich, dass ich mich zu weit aus dem Fenster gelehnt habe.

Vielleicht gibt es jetzt noch viele "letzte" Beiträge. Aber hier geht es um den Einsatz der IVk. Da rege ich an, sich über den unfallfreien Einsatz ehrlich zu freuen und für die Diskussion der Fehlentwicklungen und Mängel bei der Bergstrecke einen eigenen Thread zu eröffnen und dort fortzusetzen (evt. auch Beiträge von hier nach diesem fiktiven Ort zu verschieben). Gegebenenfalls ist man dort halt unter sich ...

"Letzter" Gruß
Thomas

Verfasst: 24. August 2017, 08:24
von Franz Straka
Zurück zum Thema "Gastlokomotive". :rofl:

Sollte jemand zu wenig Arbeit haben in der Freizeit, kann er sich bei diversen Vereinen miteinbringen.

mfg

Franz

Verfasst: 24. August 2017, 11:01
von Grubenbahn
Einbringen schön und gut, mache ich sogar bei zwei (!) Bahnen.

Das Problem der Bergstrecke dürfte unter anderem folgendes sein: glaubt man den Schilderungen, so besteht die aktive Truppe dort aus heißen 6, in Buchstaben sechs (!) aktiven Mitarbeitern. Das ist für eine an die dreißig Kilometer Gleise deutlich zu wenig, und auch hier liest man von einem "Aussteiger".

Nun stellt sich die Frage, warum ist das so? Es waren ja mal deutlich mehr dort aktiv - als ich in meiner Jugend, also vor gut 20 Jahren dort war, herrschte Highlife am Bahnhof. Kann es also sein, dass es hier massive zwischenmenschliche Probleme gibt, sodass eine Vielzahl an Mitarbeitern hier das Handtuch warfen? Denn jetzt ist die Mannschaft der Höllentalbahn deutlich besser aufgestellt als jene im Ybbtal - bei einer zigfach größeren Streckenlänge und auch anspruchsvolleren Streckengegebenheiten.

Solche Prozesse kommen nicht von ungefähr, und wenn ich mir die Schilderungen ehemaliger Mitarbeiter durchlese, kann ich mir durchaus vorstellen, warum die Motivation in den Keller gesunken ist. Nicht vergessen - hier geht es um ein Hobby und nicht um einen Job. Man braucht sich, ganz allgemein gesprochen dafür, dass man wo auch immer seinen Mitgliedsbeitrag zahlt, nicht noch dafür niedermachen lassen.

Weiters gilt im Allgemeinen: vielfach ist das übrigens auch ein Generationenproblem von Pensionierten auf der einen Seite und jungen Mitarbeitern auf der anderen Seite, wobei die Pensionisten meiner Beobachtung nach die Oberhand haben (weil sie haben ja alles aufgebaut) und schicken die jungen motivierten die Drecksarbeit machen, die sie selber nicht freut. Logischerweise sinkt die Motivation, wenn es einen elitären Kreis gibt...

Persönlich finde ich es schade, was auf der Bergstrecke die letzten Jahre passiert ist - diese Bahn hat mit Abstand das größte Potential, aber leider wird das nicht oder nur sehr unzureichend genützt... Andere Bahnen haben deutlich schlechtere Voraussetzungen, und machen deutlich mehr draus (Taurachtal beispielsweise, da deutlich kürzere Saison).

Der Einsatz der IV K war eine schöne Sache, aber auch hier wurde zu wenig gemacht, um das ganze Spektakel richtig zu vermarkten. Wenn ich dran denke, welchen Aufwand viele britischen Museumsbahnen treiben mit ihren "steam oder diesel galas", dann verstehe ich nicht, warum man hier kein Rahmenprogramm mit Fotofarten für Fotografen beispielsweise angeboten hat - denn viele Fotografen zahlen nur dann, wenn sie auch im Zug sitzen. Von Begleitfahrzeugen können die wenigsten Bahnen leben.

Vergleicht man das ganze mit dem, was die Steyrtalbahner bei ihren Fotofahrten veranstalten oder die TMB damals beim O Bus Abschied oder beim 6 Achser Abschied gemeinsam mit der IVB, oder letztes Jahr beim Mobiläum der IVB, dann sind das ganz andere Maßstäbe.

Ich wünsche daher der Bergstrecke alles erdenklich Gute, bin aber der festen Überzeugung, dass die Mängel hier, sollten sie tatsächlich bestehen, durchaus als problematisch zu sehen sind und daher schnellstens beseitigt werden müssen.

Verfasst: 24. August 2017, 17:11
von Historic
@Fotohalte:

Für mitfahrende Eisenbahnfotografen ist das Leben seit 2012, der Inkraftsetzung der Eisenbahnschutzvorschriften, schwierig geworden: Waren früher sogar in den FAPLOs Fotohalte eingetragen, wo der Zug auf offener Strecke hielt und Horden an Fotografen jeden Alters quälten sich aus den hochflurigen Wagen auf den Gleiskörper (und - noch weit schwieriger - wieder zurück in den Zug), ist dies heute verboten:

...
(5) Bahnbenützende dürfen nur an den dazu bestimmten Stellen und nur an der dazu bestimmten Seite der Schienenfahrzeuge ein- und aussteigen. Insbesondere ist auch verboten, Schienenfahrzeuge bei Haupt- und Nebenbahnen abseits von Bahnsteigen, Straßenbahnen außerhalb von Haltestellen zu verlassen.
....


Natürlich ist anzumerken, dass diese Fotohalte auf der "Nicht"-Eisenbahn Ybbstalbahn-Bergstrecke möglich wären, auf der MzB z.B. ginge das wiederum nicht mehr, weil auch diese nicht vernetzte Nebenbahn unter die EisbSV fällt.

Man halte sich vor Augen: fast 30km Eisenbahnstrecke durch Wald (Lichtraumprofilprobleme durch Äste und Gebüsche) und Wiesen (hoher Grasbewuchs) soll mit sechs Leuten, von denen die Hälfte über 60 sind, "geschupft" werden?

.) Bewuchs von den Gleisen entfernen - schon 'mal gesehen, wie schnell das Unkaut wächst? Alleine das wäre bei fast 30km schon eine Daueraufgabe für die sechs Übriggebliebenen! Unkrautvernichter wird man sich in den benötigten Dimensionen nicht leisten können! Es gab schon Zeiten, wo Mitglieder den Diesel für die Saison sponsern mussten, damit nicht alles stillsteht.
.) vermodernde Holzschwellen gegen Stahlschwellen tauschen - eine Dreck-Hack'n.
.) Dampfloks aufarbeiten, derzeit gibt es keine Betriebsfähige.
.) Personenwagen in Schuss halten
.) Gebäude in Schuss halten, endlich das Heizhaus fertigstellen.
.) ab und zu Eisenbahnspielen mit immer weniger Fahrgästen

Mit sechs(!) Leuten, von denen die Hälfte bereits im Pensionsalter ist? Jeder halbwegs intelligente Mensch muss(!) doch sagen: Ende, aus, wir stemmen das nicht! Oder wartet man wirklich, bis sich ein Unfall mit Personenschaden ereignet? Der Nachweis, dass nirgends gewartet und instandgesetzt wird, ist leicht zu erbringen, dass die Behörde informiert wurde, ist ebenso verifizierbar. Vereine haften! Sie haften für die Handlungen und in diesem Fall - Nichthandlungen - ihrer Vorstandsmitglieder. Sie haften vor allem aber auch, wenn Unfälle geschehen oder jemand zu Schaden kommt. Die Bindung der Vereine an die von ihren Vorständen abgegebenen Erklärungen und ihre Haftung für die dadurch entstandenen Rechtsfolgen ist Grundvoraussetzung dafür, dass ein Verein überhaupt am Rechtsleben teilnehmen kann.

Verfasst: 24. August 2017, 20:57
von epl
Hallo!

@ Franz Straka, wieviele glaubst du das sich gerne bei diversen Vereinen einbringen würden, sich aber aufgrund den teilweise dort agierenden Personen wieder geschlichen haben? Auch ich habe in meinen jungen Jahren bei einem solchen Verein agiert, bis sich herausgestellt hat das der Obmann ein Gfrast war und den ganzen Verein hinters Licht bzw. verkauft hat..... Seit dem bin ich nur mehr freier Mitarbeiter für diverse Vereine und Institutionen, da kann ich mir aussuchen was und für wen ich was mache, da scheiden mehrere Eisenbahnvereine gleich im Vorfeld aus...

lg

Verfasst: 24. August 2017, 22:24
von Historic
Wie um alles in der Welt kann man (in Österreich) einen Verein verkaufen?