Erich Hafner hat geschrieben:@ Klaus
Woher hast Du das erstaunliche PV-Wahlergebnis unter den Landesbediensteten?
@ Erich Hafner: Siehe z. B.
hier ("Der Standard", vor der Wahl):
Landesbedienstete haben keine Wahl
Bei den Personalvertretungswahlen in Niederösterreich steht nur der ÖAAB auf der Liste
St. Pölten - Bei den Personalvertretungswahlen der Landesbediensteten in Niederösterreich tritt nur eine Organisation an: der ÖAAB, also die Gewerkschafter der ÖVP. Das berichtete am Montag die "ZiB2". Die sozialdemokratischen Gewerkschafter des FSG sind empört, sie wurden wegen angeblicher Fehler bei der Einreichung nicht zur Wahl zugelassen.
"Einer Demokratie unwürdig"
Auch die niederösterreichischen Grünen finden die Ein-Parteien-Wahl bedenklich. "Das ist einer Demokratie unwürdig und mündet in einer Wahlfarce", so der Landesgeschäftsführer der Grünen Niederösterreich, Thomas Huber. Er behauptet, eine Kandidatur der Grünen bei den Personalvertretungs-Wahlen sei unter anderem gescheitert, weil Landesbedienstete eingeschüchtert wurden. Die ÖVP mache es Landesbediensteten unmöglich, für eine andere Partei zu kandidieren.
Die SPÖ-Gewerkschafter überlegen noch, ob sie die am Dienstag endenden Wahlen anfechten werden. Die Grünen rufen zum Wahlboykott auf. (red, derStandard.at, 24.3.2009)
... und
hier ("Der Standard", nach der Wahl):
Wahlsieg mit 100 Prozent
Personalvertretungswahlen mit nur einer Gewerkschaft auf der Liste - Rund zehn Prozent wählten nicht ÖAAB
Der ÖAAB räumte bei der Wahl der Personalvertreter der Landesbediensteten in Niederösterreich so richtig ab. 100 Prozent erreichten die ÖVP-Gewerkschafter - was freilich daran lag, dass die rote FSG diesmal nicht antrat. Grund für das alleinige Antreten der ohnehin dominierenden war ein Formalfehler bei der Einreichung der sozialdemokratischen Gewerkschafter gewesen.
Die ÖAAB spricht in einer Aussendung von einer "schwierigen Ausgangssituation" - wegen einer "Hetzkampagne" von FSG und Grünen - und feiert die Wahlbeteiligung von 89,35 Prozent als zentralen Wahlerfolg. "Ich danke allen, die sich trotz der Medienkampagne nicht abbringen ließen, zur Wahl zu gehen und auch ihre Stimme der Wählergruppe ÖAAB-FCG gegeben haben", sagte ÖAAB-Vertreter Hans Freiler. (red, derStandard.at, 25.3.2009)
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bahnjurist hat geschrieben:... Dennoch scheint mir die Analyse, dass sich die ÖBB rechts- und vertragswidrig verhielten, als sie die YTB verlottern liessen, im Grundsatz richtig. Diese Vertragsverletzungen könnten wohl auch eingeklagt werden. Allerdings nur vom Vertragspartner, also der NÖVOG bzw. dem Land NÖ. Die Bahnorganisationen und YTB-Vereine dürften kaum klagelegitimiert sein ...
@ bahnjurist: Kleines Missverständnis: Ich meinte nicht eine Klage gg. ÖBB/Bund, sondern eine gg. das Land NÖ als "Besteller von Verkehrsdienstleistungen", der diese vertraglich (aber offenbar nur sehr vage) definierten Leistungen (
"Erhaltung der Infrastruktur im derzeitigen Standard"; aus dem Vertrag von Gösing, 2003; zit. n. NÖVOG) mit jährlichen Euromillionenbeträgen aus dem Landesbudget und damit mit Steuermitteln bezahlt – und dabei sehenden Auges das "Herunterwirtschaften"* z. B. der Ybbstalbahn durch die ÖBB "toleriert" hat.
Abstrakter: Wenn ein Verwaltungsorgan / eine Behörde (diesfalls das Land NÖ) eine Vertragsverletzung wahrnimmt (hier: das "Herunterwirtschaften"* der angesprochenen Bahn[en] durch die ÖBB), ist dann die vertragspartnerliche Behörde (Organe der Landesregierung und deren Aufsichts- und Kontrollinstanzen) nicht von sich aus verpflichtet, das "Herunterwirtschaften"* hintanzuhalten bzw. die Zahlungen unverzüglich einzustellen? Und wenn nachweisbar ist (Anm.: Dies würde wohl ein sehr schwieriges, aber nicht gänzlich unmögliches Unterfangen sein), dass das Land seine diesbezügliche Kontroll- bzw. Aufsichtspflicht nicht wahrgenommen hat, ist dies (durch Privatpersonen, polit. Parteien, Interessenvertretungen) klagbar?
Zugespitzt formuliert: Das Land NÖ "verwaltet
treuhändisch" u. a. auch mein Steuergeld – und "schenkt" dieses vertragswidrig (= ohne die vertraglich festgeschriebenen Gegenleistungen einzuklagen) her. Ist das nicht – unjuristisch gesprochen – eine Form der "Ver
untreuung"? (Anm.: Es gilt natürlich wie immer und damit auch hier die Unschulds[lamm]vermutung!)
Klaus hat geschrieben:4. Stellt sich jetzt die Frage: Wenn mein Vertragspartner (= ÖBB) über die Jahre seine Vertragspflicht (= u. a. „... Erhaltung der Infrastruktur ... im derzeitigen Standard“; Anm.: "derzeitig" = 2003!) nicht oder nur teilweise erfüllt hat – also offensichtlich vertragsbrüchig wurde –, wäre es da nicht meine (= Land NÖ) gesetzliche Pflicht gewesen, auf Einhaltung der Verträge zu klagen?
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* ad "
herunterwirtschaften": Auffällig ist, dass sich zum Thema kaum Pressemeldungen des Landes und NÖN-Artikel finden lassen, in denen das Wort "
heruntergewirtschaftet" NICHT vorkommt (eines von vielen, vielen Fundstellen z. B. gestern
hier > s. unter "Hinterholzer") – wohl ein (unscheinbares) Indiz dafür, dass das Land NÖ die ganze Chose bis hin zur Sprachregelung generalstabsmäßig geplant hat und recht gut "im Griff" hat ... Andererseits: Wen überrascht das noch? Und dennoch: Dies (das Wahrnehmen des "Herunterwirtschaftens" über einen längeren Zeitraum) mag durchaus als Indiz gelten, dass das Land NÖ dem "Herunterwirtschaften" über die Jahre geradezu "mit Wohlwollen"

zugeschaut hat ...
Gruß, k.