Probleme in Schwadorf am Donnerstag, 29.03.2007
Moderator: Stephan Rewitzer
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Probleme in Schwadorf am Donnerstag, 29.03.2007
Hallo
Weiß von euch wer, was da genau in Schwadorf los war...???
Ich war zwar im involvierten 6845, hab aber von alldem, worüber im Ebfoe geschrieben wird überhauptnichts mitbekommen...
und der Zub faselte was von Streckensperre und irgendwas von Obergrafendorf, dass irgendwas nicht funktioniert,etc.....
Bitte um Aufklärung!
Danke Möchtegern Lokführer
Weiß von euch wer, was da genau in Schwadorf los war...???
Ich war zwar im involvierten 6845, hab aber von alldem, worüber im Ebfoe geschrieben wird überhauptnichts mitbekommen...
und der Zub faselte was von Streckensperre und irgendwas von Obergrafendorf, dass irgendwas nicht funktioniert,etc.....
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Danke Möchtegern Lokführer
Mfg. Max
Sie werden sehen, die Mariazellerbahn wird fahren.


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6845 ist in Schwadorf trotz A-Befehl mit ausserplanmäßiger Kreuzung durchgefahren, und hat die Weiche aufgeschnitten. Beim Erkennen der "falsch" gestellten Weiche hat der Tfzf eine Schnellbremsung eingeleitet. Der Gegenzug wurde aufgrund des zurückgestellten Einfahrsignales angehalten, und mittels mündlichem Befehl nach Ober-Grafendorf zurück geschickt.
Die Weiche sollte seit Fraitag wieder in Funktion sein.
lg
Oliver
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Oliver
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Zu dem Geschehen hätte ich noch eine grundsätzliche Frage: Schwadorf ist zum Zeitpunkt des Geschehens, soweit ich das mitbekommen habe, immer mit einem Fdl besetzt.
Dann dürfte doch in Schwadorf gar kein Zug durchfahren? Schwadorf ist - wenn besetzt - ein "vollwertiger" Bahnhof ohne Ausfahrsignale in dem gekreuzt und überholt werden kann. Demzufolge braucht ein Zug zur Ausfahrt aus Schwadorf die Zustimmung des Fdl. (Weil dieser ja vor Zulassen der Zugfahrt den Fahrweg einstellen und prüfen muß) Da es aber keine Ausfahrsignale und keine Ausfahrvorsignale gibt, sind keine Durchfahrten zugelassen. Sehe ich das richtig?
Oder dürfen Züge in Schwadorf trotz fehlender Ausfahrsignale durchfahren, außer sie werden durch A-Befehl nach §45 (3) c mit A-Befehl verständigt, dass ein Abfahrauftrag durch den Fdl erteilt wird?
Dann dürfte doch in Schwadorf gar kein Zug durchfahren? Schwadorf ist - wenn besetzt - ein "vollwertiger" Bahnhof ohne Ausfahrsignale in dem gekreuzt und überholt werden kann. Demzufolge braucht ein Zug zur Ausfahrt aus Schwadorf die Zustimmung des Fdl. (Weil dieser ja vor Zulassen der Zugfahrt den Fahrweg einstellen und prüfen muß) Da es aber keine Ausfahrsignale und keine Ausfahrvorsignale gibt, sind keine Durchfahrten zugelassen. Sehe ich das richtig?
Oder dürfen Züge in Schwadorf trotz fehlender Ausfahrsignale durchfahren, außer sie werden durch A-Befehl nach §45 (3) c mit A-Befehl verständigt, dass ein Abfahrauftrag durch den Fdl erteilt wird?

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Richtig, abgesehen von den beiden gibt es noch die Zugfolge!!1099.009 hat geschrieben:Schwadorf ist - wenn besetzt - ein "vollwertiger" Bahnhof in dem gekreuzt und überholt werden kann.
Richtig wäre hier zur Abfahrt aus SchwadorfDemzufolge braucht ein Zug zur Ausfahrt aus Schwadorf die Zustimmung des Fdl.
Da es aber für diesen Zug keinen Planhalt in Schwadorf gibt, hat er normalerweise Durchfahrt.
Ich bin da nicht sattelfest, aber wenn es keinen Planhalt gibt, wird mittels ES der Fahrweg bis zum nächsten ES freigegeben.
lg
Oliver
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Eben deshalb darf ein Zug in Schwadorf eben nicht ohne Zustimmung des Fdl abfahren, weil er sonst unter Umständen in einen von einem anderen Zug besetzten Zugfolgeabschnitt einfährt.unti hat geschrieben: Richtig, abgesehen von den beiden gibt es noch die Zugfolge!!
Das ist interessant... Hat da jemand dinen passenden § in der Vorschrift dazu? Das würde auch erklären, dass er einen A-Befehl erhalten hat. (V3 § 46 (2) a). Das Freistellen des ES durch den Fdl wäre demnach gleichzeitig die Zustimmung zur Ein- und zur Ausfahrt. Wieder was gelernt...unti hat geschrieben: Da es aber für diesen Zug keinen Planhalt in Schwadorf gibt, hat er normalerweise Durchfahrt.
Ich bin da nicht sattelfest, aber wenn es keinen Planhalt gibt, wird mittels ES der Fahrweg bis zum nächsten ES freigegeben.

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Hab mich jetzt vergewissert, das ist tatsächlich so!1099.009 hat geschrieben: Das Freistellen des ES durch den Fdl wäre demnach gleichzeitig die Zustimmung zur Ein- und zur Ausfahrt. Wieder was gelernt...
Früher wurde bei "Ausserplanmäßigem Halt" auch noch die Halt-Scheibe aufgestellt, das ist derzeit nicht mehr nötig.
Somit tritt bei einem Fehler des TfzF sofort ein Gefahrenfall ein.
Ansonsten gäbe es ein zerstörtes Taferl, und eine Schnellbremsung ohne überfahren des Fahrwegendes. Wäre sicher lich besser!!!
Zwei Fehler zur gleichen Zeit sind bei weitem seltener als ein einzelner Fehler!
lg
Oliver