Hallo Josef,
mehr wissen tue ich nicht wirklich, aber ich kann ja noch ein bisschen versuchen zu beschreiben was ich meinte.
Das Güterwagen(standard)drehgestell Typ Y25 hat einen Achsstand von 1,8m, kleinere Achsstände gibt es soweit ich weiß nicht. Das bedeutet wiederum das der Rollbock in seiner Baulänge von der Mitte der Gabel bzw. Radaufnahme bis zum Ende nicht länger als 0,9m(abzgl. Sicherzeitspuffer) sein darf.
Die bei der HSB verwendeten Neubaurollböcke Bauart Vevey sind unsymmetrisch gebaut und werden daher immer paarweise eingesetzt. Eine Seite des Rollbocks ist 897mm lang(von der Radaufnahme aus gemessen) und die andere Seite ist 1165mm lang, somit kommt der gesamte Rollbock auf eine LüP von 2062mm. Damit erklärt sich auch, warum Sie immer paarweise verwendet werden müssen, denn nur wenn man jeweils die kurzen Seiten zueinander stellt passen die Rollböcke unter das Drehgestell. Was bei dieser Bauart noch hinzukommt ist, das die Rollböcke weitesgehend automatisch auf und abgebockt werden können und daher über keine Gabel verfügen. Eine Kurzbeschreibung dieser Bauart gibt es auch bei
Wikipedia, einen weitern Artikel auf der
Webseite der Interessengemeinschaft Harzer Schmalspurbahen. Ein Bild eines baugleichen Rollbocks findet sich
hier.
Wie man in dem Artikel bei Wikipedia sehen kann, gibt es auch andere Bauarten von Rollböcken die ebenfalls so unsymmetrisch sind, da diese nicht immer paarweise verwendet werden, verbietet sich bei Diesen das Aufbocken von Drehgestellwagen schon von alleine. Soweit ich weiß war dies zumindest bei den würtembergischen Schmalspurbahnen der DB der Fall. Bei Rollböcken mit Gabel ergibt sich außerdem dass von dir schon erwähnte Problem des Ausklappens, ich denke da ist man einfach von beiden Seiten an das Drehgestell rangegangen und hat die Gabeln hochgeklappt.
Ich hoffe ich konnte ein bisschen helfen, sollte jemand in meinen Beitrag einen sachlichen Fehler finden, so wäre ich für einen Hinweis sehr dankbar.
Gruß Michael